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Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Internetseite ist mit den technischen Anforderungen gemäß der BITV NRW weitestgehend vereinbar und wird diesbezüglich kontinuierlich weiter verbessert. 

Die Vereinbarkeit der Webpräsenz mit den Anforderungen der Richtlinie (EU) 2016/2102 beruht derzeit auf einer Bewertung aus dem Jahr 2021.

 

Nicht barrierefreie Inhalte

Wir arbeiten daran, die Zugänglichkeit der Seite zu verbessern und bemühen uns um eine Behebung bestehender Barrieren. 

 

Feedback und Kontaktangaben

Sollten Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf dieser Seite auffallen, können Sie sich gerne mit uns in Verbindung setzen. Sie finden im Kontaktformular der Stadt Paderborn Platz für Ihre Anmerkungen, Anregungen und Fragen zum Thema Barrierefreiheit.

 

Durchsetzungsverfahren

Sollten Sie auf Mitteilungen oder Anfragen zur barrierefreien Informationstechnik dieser Internetseite keine zufriedenstellende Antwort erhalten, können Sie sich an die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen wenden. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Ombudsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit diese behoben werden können.

Die Ombudsstelle ist der Beauftragten für die Belange der Menschen mit Behinderung zugeordnet und in §§ 10d, 10e BGG NRW und §§ 9 ff der BITV NRW gesetzlich verankert.

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