Informationen für Eigentümer im Sanierungsgebiet Sennelager
Teilbereiche der Ortslage Sennelager wurden von der Stadt Paderborn als Städtebauliches Sanierungsgebiet nach § 142 Baugesetzbuch (BauGB) ausgewiesen. Private Bauherren haben die Möglichkeit, durch steuerliche Abschreibung der Bau- und Planungskosten nach §§ 7h, 10f und § 11a des Einkommensteuergesetzes (EStG) finanzielle Vorteile für Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen zu erhalten. Hier gibt es erste Informationen auf einen Blick.