Vorbereitende Untersuchungen beschlossen
In seiner jüngsten Sitzung hat der Rat der Stadt Paderborn die Einleitung vorbereitender Untersuchungen im Rahmen der Prüfung eines Sanierungsgebietes für den Paderborner Ortsteil Sennelager beschlossen.
Sennelager zählt zu den am meisten vom Abzug der Briten betroffenen Ortslagen in Paderborn. Von den etwa 2.800 Wohnungen in Sennelager sind rund 850 Wohnungen für die Briten angemietet oder im Besitz der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA). Somit sind aktuell rund ein Drittel aller Wohnungen in Sennelager von den Briten bewohnt. Für diese in den kommenden Jahren freiwerdenden Wohnungen ergibt sich eine herausfordernde Suche nach einer adäquaten, städtebaulich vernünftigen sowie sozial und wirtschaftlich nachhaltigen Anschlussnutzung. Darüber hinaus könnte in der Ortslage entlang der Bielefelder Straße eine Vielzahl an Geschäften wegfallen, die ausschließlich auf britische Bedarfe spezialisiert sind.
Einige der Gebäude entlang der Bielefelder Straße sind insoweit ortsbildprägend, als dass sie schon zu Beginn der militärischen Nutzung der Senne errichtet wurden, um die Bedarfe der Einheiten im Manöver in Sennelager abzudecken.
Die jetzt im Rat beschlossenen vorbereitenden Untersuchungen sollen die Grundlagen für die Abgrenzung des zukünftigen Bereiches der Sanierung und die in einem festgelegten Zeitraum zu finanzierenden Maßnahmen liefern. Dabei ist es eine wichtige stadtentwicklungspolitische Zielsetzung, die Wohnungsbestände in Sennelager zu stabilisieren und weiterzuentwickeln.
Dies kann unter anderem geschehen durch die Sicherung beziehungsweise Schaffung nachfragegerechter, preisgünstiger, möglichst barrierefreier und familiengerechter Wohnungsangebote, durch die energetische Modernisierung des Gebäudebestandes im Hinblick auf Bundes-, Landes- und kommunale Klimaschutzziele oder auch durch die Aufwertung des Wohnumfeldes. Ebenfalls kann dies geschehen durch die Sicherung beziehungsweise Entwicklung der handels- und dienstleistungsorientierten Nutzungsstruktur der Erdgeschosszonen entlang der Bielefelder Straße, die Sicherung der historischen Bausubstanz, die städtebauliche Ausbildung eines Ortsmittelpunktes, die behutsame Neuordnung und städtebauliche Entwicklung im rückwärtigen Bereich der Bielefelder Straße, vor allem im Bahnhofsumfeld, und durch die Unterstützung einer sozial verträglichen Nutzungsmischung bei der Nachnutzung der Wohnungsbestände.
Im Rahmen der vorbereitenden Untersuchungen wird zudem jeder „Betroffene“ (Eigentümer, Pächter etc.) mit einer Fragebogenaktion persönlich beteiligt. Hierbei wird die grundsätzliche Mitwirkungsbereitschaft der Betroffenen am Sanierungsprozess abgefragt. Nach Auswertung sowohl der Fragebögen als auch der vielfältigen städtebaulichen Untersuchungen wird eine Empfehlung zur weiteren Fortführung und der Art des Sanierungsverfahrens („volles“ Verfahren oder vereinfachtes Verfahren) ausgesprochen. Durch eine erneute Ratsentscheidung, voraussichtlich Anfang 2017, soll das weitere Vorgehen festgelegt werden.
Für den Fall, dass ein Sanierungsgebiet förmlich festgelegt würde, sieht die Technische Beigeordnete Claudia Warnecke viele Vorteile in der Anwendung des besonderen Städtebaurechts für Sennelager: „Das Sanierungsrecht wäre, nach einer positiven politischen Entscheidung, nicht nur statische Vorgabe, sondern es braucht die aktive Mitarbeit aller Beteiligten vor Ort. Es diente dann auch dazu, private Entwicklungen in Sennelager zu fördern.“ Private Eigentümer in einem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet, die zukünftig ihre Immobilien gemäß den Zielen der Sanierung umbauen wollten, könnten dann steuerliche Begünstigungen nutzen.
Aktuell wird im Rahmen einer Ausschreibung ein qualifiziertes Planungsbüro gesucht, das die vorbereitenden Untersuchungen in Sennelager nach der Sommerpause durchführen kann.