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Vorkaufsrechtssatzung Lahrkampstraße beschlossen

Lahrkampstraße Sennelager

Mit dem Abzug der ausländischen Streitkräfte werden in Sennelager über 800 durch britische Soldaten und deren Familien genutzte Wohnungen frei und damit Bestandteil des Paderborner Wohnungsmarktes. Zum einen handelt es sich um städtebaulich wertige Bestände wie die Siedlung „An der Grimke“ östlich der Ortslage. Zum anderen befinden sich aber auch Geschosswohnungsbestände in der nördlichen Ortslage, die sich bei einer Veränderung der Bewohnerstruktur aufgrund ihrer städtebaulichen Struktur, ihres energetischen Zustandes sowie des Zustandes des Wohnumfeldes ohne steuernde Instrumente nachteilig für Sennelager entwickeln könnten. Die Siedlungshäuser im Geltungsbereich mit rd. 300 Wohneinheiten entstanden in den 1960er Jahren als Mietwohnhäuser zur Unterbringung von Angehörigen der NATO-Truppen in Sennelager. Bedingt durch das Baualter und die Baukonstruktion der Gebäude sind diese im Hinblick auf den energetischen Standard, auf die Gebäudeakustik und die mangelnde Barrierefreiheit nicht mehr zeitgemäß. Die Häuser dienen noch als Wohnraum für britische Soldaten und deren Angehörige.
Zwar gehen vorliegende wohnungswirtschaftliche Konzepte für Paderborn insgesamt für die nächsten Jahre von einem Bedarf von rd. 750 bis 900 neuen Wohneinheiten pro Jahr aus. Allerdings wird sich die darin enthaltene Nachfrage im Geschosswohnungsbau eher auf kernstadtnahe Quartiere beziehen.

Der Rat der Stadt Paderborn hat am 02.06.2016 die Einleitung sogenannter vorbereitender Untersuchungen gemäß § 141 (3) BauGB für Teile von Sennelager mit folgenden vorläufigen Zielen beschlossen:

  • Sicherung bzw. Schaffung nachfragegerechter, preisgünstiger, möglichst barrierefreier und familiengerechter Wohnungsangebote
  • energetische Modernisierung des Gebäudebestandes im Hinblick auf Bundes-, Landes- und kommunale Klimaschutzziele
  • Aufwertung des Wohnumfeldes
  • Unterstützung einer sozial verträglichen Nutzungsmischung bei der Nachnutzung der Wohnungsbestände

Im Falle einer Veräußerung der Gebäude im Geltungsbereich der Vorkaufsrechtssatzung, kann die Stadt über die Nutzung des besonderen Vorkaufsrechts ungewollte Entwicklungen, die den vorläufigen Zielen der Sanierung widersprechen, verhindern. Der Satzungsbeschluss zu einer Vorkaufsrechtssatzung begründet nur das Recht für die Kommune eine Fläche im Satzungsgebiet zu erwerben. Die Kommune ist nicht verpflichtet dieses besondere Vorkaufsrecht auszuüben.

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