Guten Tag.
Ab wann gibt es einen verbindlichen Bebauungsplan?
Wann kann man sich für ein Gewerbegrundstück bewerben?
MvG, GW
Der Begriff der Konversion beschreibt den Übergang eines bestimmten Zustandes in einen Neuen. Im Bereich der Stadtentwicklung steht Konversion für eine Veränderung von Flächennutzungen. Zumeist wird darunter die Umwandlung von ehemaligen militärischen oder industriellen Flächen in zivile Folgenutzungen verstanden. In Paderborn haben diese Flächen aufgrund ihrer Größe und Lage im Stadtgebiet einen hohen Stellenwert für die künftige Entwicklung der Gesamtstadt.
Bei Interesse an städtischen (Bau-)Grundstücken wenden Sie sich bitte an die Kolleg*innen des Amtes für Liegenschaften und Wohnungswesen (Manfred Kaiser (05251 88-12311) für gewerbliche Anfragen (auch Mischgebietsnutzungen); Tobias Montag (05251 88-11561) für Wohnungsbauanfragen (Bauträger und Geschosswohnungsbau) und Simone Trelle (88-12868) für Einfamilien- und Doppelhaushälften.
Eine Warteliste für städtische Wohnbaugrundstücke führt das Amt für Liegenschaften und Wohnungswesen. Das Formular für die Bewerbung für städtische Wohnbaugrundstücke finden Sie auf der Homepage der Stadt Paderborn unter "Onlinedienstleistungen" . Sie können das Formular direkt online ausfüllen und beim Amt für Liegenschaften und Wohnungswesen, Abteilung Liegenschaften, einreichen.
Für das neue Alanbrooke Quartier sind keine städtischen Baugrundstücke zum Kauf verfügbar. Für weitere Informationen zum Erwerb oder einer Anmietung von Wohnungen können Sie sich auf der Vermarktungsseite des Alanbrooke Quartiers informieren.
Für Informationen zum Erwerb oder einer Anmietung von Wohnungen im Alanbrooke Quartier können Sie sich auf der Vermarktungsseite des Alanbrooke Quartiers informieren.
Grundsätzlich sollen Bestandsgebäude erhalten werden, die nicht nur erhaltenswert, sondern auch in die Struktur integrierbar sind.
Im Alanbrooke Quartier bleiben die elf unter Denkmalschutz stehenden Gebäude im Norden des Geländes erhalten. Dort soll neben einem Kreativquartier auch Wohnen entstehen.
Im Quartier Waldkamp sollen besonders die Mannschaftsgebäude an der Husarenstraße, die ehemalige Kommandantur und einige ehemalige Manufakturhallen erhalten bleiben.
Für das Zukunftsquartier werden im Masterplan die Gebäude beschrieben, die dauerhaft erhalten und umgenutzt werden sollen. Besonders die ehemaligen Mannschaftsunterkünfte an der Driburger Straße sollen saniert, umgebaut, überbaut oder baulich ergänzt werden.
Die ehemals von Angehörigen der britischen Streitkräfte genutzten Wohnliegenschaften befinden sich nicht im Besitz der Stadt Paderborn. Eigentümerin ist die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA).
Die BImA wird freigezogene Wohnliegenschaften in der Kernstadt vermieten, jedoch nicht zum Verkauf anbieten. Wann genau welche Wohnungsbestände durch die BImA auf den Wohnungsmarkt gebracht werden, kann aktuell von uns nicht beantwortet werden. Sobald die BImA neue Informationen zur Vermietung weiterer Bestände hat, wird zeitnah informiert.
Für die Liegenschaften in Schloß Neuhaus/Sennelager wurde am 13. Juli 2018 die weitere Nutzung der Flächen angekündigt. Die Standorte An der Grimke, Londoner Straße, Löseke Straße, die sich nördlich des Thuner Wegs befinden, werden daher nicht von den Briten freigezogen. Die gesamte Fläche des Truppenübungsplatzes Senne (einschließlich der Kasernen Normandy und Athlone sowie der Wohnstandorte) bleibt somit weiter in britischer Nutzung.
Der Standortübungsplatz Lieth (SÜP) befindet sich noch in militärischer Nutzung. Bisher wurde für die Flächen des SÜP noch kein Rückgabetermin seitens der Briten angekündigt. Nach dem Ende der militärischen Nutzung wird die Fläche jedoch in das Nationale Naturerbe übergehen.
Für den Flächenbetreiber des Nationalen Naturerbes besteht die Verpflichtung, die naturschutzfachliche Bedeutung der Flächen langfristig zu sichern und die Flächen im Rahmen einer fachgerechten Betreuung, Verwaltung und Pflege mit den zur Verfügung stehenden Mitteln zu entwickeln. Die Flächen des Nationalen Naturerbes sollen für nachfolgende Generationen als Orte der biologischen Vielfalt erhalten werden.
Weitere Informationen zum Nationalen Naturerbe erhalten Sie hier.
Es besteht die Möglichkeit, sich sowohl online als auch vor Ort zu beteiligen:
Eigentümerin aller militärisch genutzten Flächen ist die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA). Sie ist die zuständige Behörde für die Vermarktung der freigegebenen Flächen. Um eine zeitnahe zivile Nachnutzung der Flächen des Konversionsstandortes Paderborn zu gewährleisten, haben die Stadt Paderborn und die BImA eine Rahmenvereinbarung geschlossen, die eine offene Informations- und Kommunikationskultur beinhaltet und einen gemeinsamen Austausch über Ziele, Strategien und Maßnahmen vorsieht.
Nähere Informationen zur BImA und dem Abzug der Briten aus NRW finden Sie hier.
Nach der Freigabe und Rückgabe von militärischen Liegenschaften an die Bundesrepublik Deutschland prüfen zunächst Bundes- und Landesbehörden, ob Bedarf an den Liegenschaften besteht; z.B. für die Nutzung durch die Bundeswehr oder Bundes- und Landesbehörden.
Erst wenn die Bundes- und Landesbehörden ein Interesse verneinen, werden der Kommune im Rahmen einer Erstzugriffsoption die Liegenschaften angeboten. Bevor die Liegenschaft von der Kommune angekauft werden kann, ist ein Wertermittlungsverfahren zur Festlegung des Kaufpreises notwendig. Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) darf ihre Immobilien nur zum sogenannten „vollen Wert“ veräußern. D.h. die Kommune muss zunächst ausarbeiten und darlegen, z.B. in Form eines städtebaulich-freiraumplanerischen Rahmen- oder Masterplans, was auf der Fläche entstehen und wie sie zukünftig genutzt werden soll.
Die Erarbeitung eines solchen Master- oder Rahmenplans wiederum ist selbst ein hochkomplexes und langwieriges Verfahren, bei dem unzählige Interessen und Anforderungen unterschiedlichster Stakeholder erfasst, gegeneinander abgewogen und zusammengeführt werden müssen, nicht zuletzt in Form politischer Beschlüsse. Somit ist die Konversion ein hochkomplexer Prozess, der im Normalfall Jahre oder sogar Jahrzehnte in Anspruch nimmt.
Hinzu kommt, dass nicht alle vormals militärisch genutzten Liegenschaften der Kommune auch im Rahmen einer Erstzugriffsoption von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) angeboten werden. So tritt die BImA, z.B. in Bezug auf die Wohnliegenschaften, in Zukunft selbst als Vermieterin von ehemals britisch genutzten Häuser am Markt auf.
Für die Kernarbeit der Konversion ist seit 2014 ein eigens für diese Aufgaben eingerichtetes Team innerhalb des Stadtplanungsamtes zuständig. Hier laufen vor allem die Koordination und Steuerung aller in der Konversion beteiligten Aufgabenfelder zusammen.
Konversion ist als Bestandteil der Stadtentwicklung eine querschnittsorientierte Aufgabe. So arbeiten wir als Team mit zahlreichen internen und externen Partner*innen wie Fachverwaltung, Politik, Planungsbüros, der BImA, Fachexpert*innen, externen Dienstleistenden, der Öffentlichkeit und vielen weiteren Akteur*innen zusammen.